PSG
Zwingenberg e.V.
COBASCHUV TRITT AM 2. APRIL 2022 IN KRAFT
BISHERIGE CORONA-BESCHRÄNKUNGEN IM SPORT ENTFALLEN
Die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen haben seit Pandemiebeginn Vorgaben und Auflagen
einen an die Pandemie angepassten Sportbetrieb und somit einen Interessenausgleich zwischen Gesundheitsschutz
und Sportaktivität ermöglicht.
An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ tritt nun eine „Coronavirus-
Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). Diese neue "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung"
des Landes Hessen tritt am 2. April in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien
bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und
zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen
ersatzlos ab dem 2. April2022.
In der neuen "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen
Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in
Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher
den Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer
Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw.
Weiterzuentwickeln.
Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die
Verordnungslage ändern, wird der Landessportbund Hessen – wie bisher – auf seiner Internetseite ebenso
informieren wie über die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022.
01. April 2022
Aktuelle Corona Regelungen
© Privilegierte Schuetzengesellschaft Zwingenberg 1578-1969 e.V.
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An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-
Schutzverordnung“ tritt nun eine „Coronavirus-
Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). Diese
neue "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des
Landes Hessen tritt am 2. April in Kraft. Die bisherigen
Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw.
in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen,
Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und
zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen
bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos
ab dem 2. April2022.
In der neuen "Coronavirus-
Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen
heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und
Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in
Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen
eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt
werden.“ Es steht daher den Sportvereinen und -
organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie
Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der
Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen
umzusetzen bzw. Weiterzuentwickeln.
Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt
zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die
Verordnungslage ändern, wird der Landessportbund Hessen
– wie bisher – auf seiner Internetseite ebenso informieren wie
über die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022.
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